Immobilienbewertung Berlin


Immobilienbewertung: Bewertung von Immobilien in Berlin

Immobilienbewertung-BerlinHerzlich willkommen auf meiner Internetseite zum Thema Immobilienbewertung in Berlin,
Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin Steuerberater mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht
in Berlin. Ich war u. a. Dozent beim Zertifikatslehrgang "Qualifizierung von Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Beleihungswertermittlung". Dieser Lehrgang wurde von der IHK  Berlin in Zusammenarbeit mit dem Verband der vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg sowie dem RDM und VDM durchgeführt..

Sie werden sich vielleicht fragen, warum ein Steuerberater sich mit der Immobilienbewertung beschäftigt. Das ist ganz einfach: Durch eine richtige Immobilienbewertung lassen sich z. T. enorme Steuerersparnissee erzielen bzw. Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden..

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Immobilienbewertung des Finanzamtes nicht zutreffend ist, dann prüfe ich vorab kostenlos, ob Sie mit einem Immobiliengutachten Steuern sparen.

Sie können auch gerne vorab selbst kostenlos online eine Immobilienbewertung anhand des Ertragswertverfahrens durchführen. Bitte beachten Sie, dass der so ermittelte Ertragswert durch die Berücksichtigung von objektspezifischen Grundstücksmerkmalen wie z.B. Baumängel, Bauschäden, wirtschaftliche Überalterung, unterdruchschnittlichen Erhaltungszustand und marktuntypischen Erträgen vom Verkehrswert abweichen kann. Hier hilft dann nur ein Immobiliengutachten weiter.

 

Mit einer Immobilienbewertung in Berlin Einkommensteuern sparen

  • Die Einlage einer Immobilie in ein Betriebsvermögen sollte für die höchst möglichen Abschreibungen durch ein Immobiliengutachten dokumentiert werden..

  • Die Entnahme einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen sollte es zu einer möglichst geringen Aufdeckung von stillen Reserven kommen und vor allem durch ein Immobiliengutachten dokumentiert werden..

  • Die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Modernisierung, Grund und Boden sollte für eine maximale Abschreibung durch ein Immobiliengutachten dokumentiert werden..

 

Immobilienbewertung zum Zwecke der Erbschaftssteuer

Ich kann aus der Praxis sagen, dass die von den Berliner Finanzämtern angesetzten Immobilienwerte oft zu hoch sind. Die Immobilienbewertung ist gesetzlich geregelt. Die gesetzlich vorgesehene Immobilienbewertung ist ein pauschales Bewertungsverfahren, was die Besonderheiten einzelner Immobilien unberücksichtigt lässt. Aus diesem Grund, kommen die Finanzämter (per Gesetz) oft zu viel zu hohen Immobilienwerten. Sie haben jedoch die Möglichkeit durch ein Immobiliengutachten die standardisierte Immobilienbewertung zu widerlegen. Folgende Punkte können den Wert Ihrer Immobilie erheblich verringern::

  • Altlasten

  • Denkmalschutz

  • Baulasten

  • Dienstbarkeiten

  • Erschließungskosten

  • Sanierungsbedürftigkeit

  • usw..

Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine zu hohe Bewertung mit einem sach- und fachgerechten Immobiliengutachten zu wehren. Steuerersparnisse z. B. bei der Erbschaftsteuer von 10.000 Euro und mehr sind möglich. Die Kosten für ein Immobiliengutachten in Berlin sind daher gut investiert.   

 

Wie läuft die Bewertung Ihrer Immobilie ab?

  • kostenlose Prüfung
    zunächst prüfe ich kostenlos, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.
  • Auftrag
    Erst nach der kostenlosen Prüfung erteilen Sie den Auftrag für die Bewertung Ihrer Immobilie. Erst nach der kostenlosen Prüfung erteilen Sie den Auftrag für die Bewertung Ihrer Immobilie.

  • Besichtigung
    Zuerst führen wir eine Ortsbesichtigung der zu bewertenden Immobilie durch. Der Zustand der Immobilie wird mit Fotos dokumentiert.

  • Bewertung Ihrer Immobilie
    Alle wertbeeinflussenden Faktoren werden ermittelt und ihre Richtigkeit überprüft. Dann wird das richtige Wertermittlungsverfahren bestimmt.

  • Gutachten
    Die Bewertung wird schließlich in einem Immobiliengutachten dokumentiert und der Verkehrswert ausgewiesen. Alle Rechenschritte werden ausführlich begründet und mit Quellen nachprüfbar belegt.

 

Eine Immobilienbewertung zum Zwecke der Besteuerung erfordert fundierte betriebswirtschaftliche, bautechnische und steuerrechtliche Kenntnisse. Alle Gutachten werden daher in Zusammenarbeit mit einem kompetenten und öffentlich bestellten und technisch versierten Diplom-Sachverständigen (DIA), zertifiziert nach DIN EN 45 013, nach anerkannten Grundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Die fachliche Zusammenarbeit eines Sachverständigen mit einem Steuerberater kommt der Immobilienbewertung und damit Ihnen zu Gute.

Fordern Sie gleich meine kostenlose Prüfung per E-Mail an: Immobilienbewertung-Berlin

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